Im Frühjahr 2019 sollen nach dem aktuellen Fahrplan der Bundesnetzagentur die ersten 5G Frequenzen versteigert werden.
Die genauen Bedingungen hierfür liegen allerdings erst seit dem 24. September als Entwurf vor. Die finale Version wird nach Konsultation der Marktteilnehmer für Ende November erwartet. Die Reaktionen zeigen eine hohe Unzufriedenheit von allen Seiten. Hier bleibt es spannend, in wieweit die BNetzA auf die Kritikpunkte reagieren wird. In jedem Fall wird das Ergebnis ein Balanceakt, bei dessen Erarbeitung die BNetzA nicht zu beneiden ist.
Was sind die Kernpunkte des BNetzA Entwurfs?
- Verzicht auf Forderung nach flächendeckendem Ausbau
- 100Mbit/s für 98% alle Haushalte bis 2022
- 5G Abdeckung mit 100 Mbit/s auf Autobahnen und Bundesstraßen bis 2022
- On top je Betreiber 500 Stationen nach Wahl und 500 Stationen in Gebieten ohne existierende Breitbandversorgung
- Reservierte, separat zu vergebende Lizenzen für regionale und lokale Nutzung
Von welchen Seiten kommt Kritik?
- Die Politik will mit 5G die Breitband-Versorgungssituation auf dem Lande verbessern und den Strukturumbau für den nahenden Kohleausstieg verbinden. Zusammen mit Verbraucherschützern fordern sie höhere Auflagen, die eine flächendeckende Versorgung sicherstellen, um strukturschwache Regionen und den ländlichen Raum zu stärken
- Die Netzbetreiber beklagen zu erwartende Kostenbelastungen und hohe Auflagen durch die Auktion. Außerdem wollen sie den diskutierten Zwang zur Netzöffnung verhindern und damit Neueinsteigern wie z. B. der Automobilindustrie den direkten Zugang weiter verwehren
Insbesondere die Politik hat hier in den vergangenen Monaten intensiv Vorstellungen geäußert und fordert erweiterte Versorgungsauflagen der 5G Lizenzen. Dieser Wunsch nach einer flächendeckenden Breitbandversorgung durch 5G kaschiert allerdings die bislang wenig durchschlagenden Vorgaben sowie die bedingte Eignung der zur Vergabe stehenden Frequenzen für den ländlichen Raum. Hier hätten sich rückblickend die 2015 versteigerten Frequenzen in den Bereichen 700 und 900 MHz angeboten, die sich ungleich besser als die aktuell gebotenen Frequenzen zur Abdeckung größerer Flächen eignen.
Gleichzeitig steht die vorgesehene Vergabe lokaler und regionaler Frequenzen außerhalb der Auktion in der Kritik der bestehenden Mobilfunker, die damit den Wert der für sie zu ersteigernden Frequenzen geschmälert sehen. Auf diese, exklusiv für Neueinsteiger reservierten Frequenzen, warten neben lokalen Netzprovidern und Energieversorgern auch große Industrien und deren Ausrüster, bei denen das Thema 5G in den letzten Monaten weit oben auf ihrer Agenda zur Umsetzung von „Industrie 4.0“ gelandet ist.
Ein weiterer Kritikpunkt der Mobilfunkbranche ist die offengehaltene Hintertür des Zugangs von Dienstanbietern, wie einer United Internet (web.de, 1&1), zu den bundesweiten 5G Netzen. Hier wird in höchsten Unternehmerkreisen schon von „Zwangsenteignung“ und „Investitionsentwertung“ gesprochen.
Wie werden die Vergabebedingungen den 5G-Start beeinflussen?
Aktuell befindet sich die Branche gefühlt am Vorabend der 5G Einführung: Es gibt Showcases und Demos, die Technologie ist spezifiziert und nähert sich der Marktreife. Dennoch spürt man auf allen Seiten eine gewisse Unsicherheit, wie man diesen Standard - der in seiner Nutzung eben doch so anders sein wird als die Vorgänger - zu einem Erfolg machen kann.
Insbesondere die Tatsache, dass bisherige Geschäftsmodelle der Branche in 5G nur noch bedingt greifen, macht die Netzbetreiber sehr vorsichtig im Hinblick auf Pläne für die Skalierung der 5G Netze. In diesem Kontext haben die Vergaberichtlinien einen großen Einfluss auf die Spielräume der Betreiber weit über die Auktionssummen hinaus.
Alternative Vorgehensweisen der Frequenzvergabe
Es scheint fast so, als würde die bisherige Praxis der Frequenzauktion und deren Bedingungen an ihre Grenzen stoßen. Dabei zeigt ein Blick zu unseren Nachbarn, wie z. B. Österreich, dass es auch anders geht: Dort werden die 5G Frequenzen in jedem Falle regional vergeben unter Zugrundelegung eines funktionierenden, gegenseitigen Netzzuganges (National Roaming). Das dieses Prinzip eine hohe Netzqualität liefert, beweisen Rankings und Vergleichstests unter den Netzbetreiber, bei denen die Alpenrepublik weit vor den deutschen Marktführern liegt.
Das Auktionsprinzip wurde in den ländlichen Regionen einiger skandinavischen Ländern auf den Kopf gestellt, indem Netzanbieter um die jeweils niedrigste öffentliche Subvention je Netzausbau geboten haben.
Erste Indikatoren für Bewegung
Die BNetzA muss versuchen, die divergenten Rückmeldungen in die finalen Vergaberichtlinien einfließen zu lassen, ohne parteiisch zu sein. Dabei wird es nach neuesten Meldungen, getrieben durch die Politik, doch ein nationales Roaming für den ländlichen Raum geben. In jedem Fall bleibt es spannend, wenn am 26. November die finalen Bedingungen veröffentlichen und wie die Reaktionen darauf ausfallen werden.